Konstruktionsvollholz (KVH)

Konstruktionsvollholz wird mit KVH abgekürzt. KVH ist dank fest definierter Qualitätskriterien sowie vielfältigen Einsatzmöglichkeiten das passende Produkt für den modernen Holzbau. Es erfüllt alle Normen, die an Bauholz gestellt werden. Insbesondere im Holzausbau wird Konstruktionsvollholz eingesetzt. Es gibt KVH für den unsichtbaren sowie sichtbaren Bereich; dies richtet sich nach der Oberflächenbeschaffenheit des Holzes. Für Konstruktionsvollholz kommen nur Lärche, Tanne, Kiefer und Ficht zum Einsatz. Bauherren schätzen dieses qualitativ hochwertige Produkt für die Erfüllung hoher Anforderungen an Tragfähigkeit. Beim Kauf sollten Sie unbedingt auf das Zeichen KVH ® achten. Dieses Zeichen steht für die Einhaltung scharfer Qualitätsbestimmungen. So wird neben strengen Qualitätskontrollen auch eine neutrale Fremdkontrolle von Prüfinstituten durchgeführt.

Vorteile von Konstruktionsvollholz (KVH)

KVH wird dort eingesetzt, wo eine mangelfreie Konstruktion mit vorausgesetzten Anforderungen erfüllt werden muss. Dies kann zum Beispiel sein:

  • Hohe Anforderungen an Passgenauigkeit
  • Hohes Maß and Setzungssicherheit
  • Nachträgliche Verformungen sind unerwünscht
  • Nachträgliche Trocknung bei Gebrauch kann nicht gewährleistet werden
  • Spezielle Anforderungen seitens des Auftraggebers

Auch seitens der Bauherren werden spezielle Anforderungen an das Konstruktionsvollholz gestellt, da ein Haus natürlich ein Leben lang stehen soll. Die Ansprüche der Verbraucher richten sich vor allem an Stabilität und Sicherheit und dies bei einem möglichst geringen Wartungsaufwand:

  • Anforderungen an Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutz
  • Keine Inhaltsstoffe, die die Gesundheit gefährden
  • Lebensdauer von mindestens 50 Jahren

Durch die hohen Qualitätsstandards wird KVH diesen Anforderungen gerecht. Durch die gut überwachten Qualitätsstandards gewährleistet Konstruktionsvollholz, dass alle Anforderungen sicher erfüllt werden können. Differenziert wird bei KVH zwischen KVH Si und KVH NSi. Ersteres steht für sichtbares Konstruktionsvollholz, letzteres für nicht sichtbares Konstruktionsvollholz. Für das sichtbare KVH sind die Ansprüche an die Oberflächenbeschaffenheit erhöht.